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Erläuterungen zu e-AUKTION
Was ist die e-AUKTION?
Mit einer e-AUKTION wird in einem Vergabeverfahren das Angebot für die Zuschlagserteilung
nach dem Billigstbieterprinzip ermittelt. Mittels einer elektronischen Vorrichtung
(e-AUKTION) werden neue, nach unten korrigierte Preise ermittelt und nach Ablauf
der e-AUKTION dem Billigstbieter der Zuschlag erteilt. Wir bieten Ihnen folgende
Möglichkeiten:
- e-AUKTION nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes für öffentliche Auftragsvergaben
Weiter zu: "e-AUKTION gem. BVergG"
- formfreie e-AUKTION für nicht-öffentliche Auftragsvergaben
Weiter zu: "formfreie e-AUKTION"
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