Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION

Welche Varianten der formfreien e-AUKTION gibt es?

Dem Auftraggeber stehen folgende Varianten von Vergabeverfahren mit e-AUKTION zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung nach dem Billigstbieterprinzip zur Verfügung:

Vergabeverfahren mit vorheriger Ankündigung, dass eine e-AUKTION durchgeführt wird:

Variante 1: Vergabeverfahren mit Ausschreibung auf www.e-AUKTION.at und Start
der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote

Der Auftraggeber schreibt den zu vergebenden Auftrag auf www.e-AUKTION.at aus, holt schriftliche (oder mündliche) Angebote ein, prüft die eingelangten Angebote und lädt alle oder ausgewählte Bieter (je nach den Bestimmungen der Ausschreibung) zur anschließenden Teilnahme an der e-AUKTION zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung nach dem Billigstbieterprinzip ein. Das billigste schriftliche (oder mündliche) Angebot ist das Startangebot der e-AUKTION. Nach Durchführung der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.

Variante 2: Vergabeverfahren mit Ausschreibung (nicht auf www.e-AUKTION.at) und Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote

Der Auftraggeber schreibt den zu vergebenden Auftrag auf andere Weise (auf einer eigene Website, mit schriftlichen Einladungen, etc.) aus, holt schriftliche (oder mündliche) Angebote ein, prüft die eingelangten Angebote und lädt alle oder ausgewählte Bieter (je nach den Bestimmungen der Ausschreibung) zur anschließenden Teilnahme an der e-AUKTION zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung nach dem Billigstbieterprinzip ein. Das billigste schriftliche (oder mündliche) Angebot ist das Startangebot der e-AUKTION. Nach Durchführung der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.

Variante 3: Vergabeverfahren mit elektronischer Übermittlung der Ausschreibung an ausgewählte Unternehmen über www.e-AUKTION.at und Start der e-AUKTION nach Angebotsabgabe (ein Vorbehaltspreis ist möglich)

Der Auftraggeber lädt eine Ausschreibung für einen zu vergebenden Auftrag auf www.e-AUKTION.at hoch und erfasst ausgewählte Unternehmer samt E-Mail-Adressen. Anschließend werden per E-Mail über www.e-AUKTION.at die Ausschreibung und die generierte Auktionsordnung an die ausgewählten Unternehmer übermittelt. Nach Start der e-AUKTION können die eingeladenen Unternehmer mit den übermittelten Zugangsdaten auf www.e-AUKTION.at verbindliche Angebote abgeben, womit sie die Ausschreibungsbedingungen akzeptieren. Nach Durchführung der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.

Bei dieser Variante kann sich der Auftraggeber einen Maximalpreis (= Vorbehaltspreis) vorbehalten, der den Bietern offengelegt wird. Wenn dieser Vorbehaltspreis nicht unterboten wird, kommt kein Auftrag zustande.

Vergabeverfahren ohne vorherige Ankündigung, dass eine e-AUKTION durchgeführt wird:

Variante 4: Sofortiger Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote

Der Auftraggeber hat bereits Angebote eingeholt und will nun eine e-AUKTION zur Nachverhandlung der Angebotspreise durchführen. Dazu lädt der Auftraggeber über www.e-AUKTION.at ausgewählte Bieter zur Teilnahme an der e-AUKTION ein. Die eingeladenen Bieter können in der Folge auf www.e-AUKTION.at neue Gebote abgeben. Nach Ablauf der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.


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