Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION
Welche Varianten der formfreien e-AUKTION gibt es?
Dem Auftraggeber stehen folgende Varianten von Vergabeverfahren mit e-AUKTION zur
Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung nach dem Billigstbieterprinzip
zur Verfügung:
Vergabeverfahren mit vorheriger Ankündigung, dass eine e-AUKTION durchgeführt wird:
Variante 1: Vergabeverfahren mit Ausschreibung auf www.e-AUKTION.at und Start
der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
Der Auftraggeber schreibt den zu vergebenden Auftrag auf www.e-AUKTION.at aus, holt
schriftliche (oder mündliche) Angebote ein, prüft die eingelangten Angebote und
lädt alle oder ausgewählte Bieter (je nach den Bestimmungen der Ausschreibung) zur
anschließenden Teilnahme an der e-AUKTION zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung
nach dem Billigstbieterprinzip ein. Das billigste schriftliche (oder mündliche)
Angebot ist das Startangebot der e-AUKTION. Nach Durchführung der e-AUKTION hat
der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.
Variante 2: Vergabeverfahren mit Ausschreibung (nicht auf www.e-AUKTION.at) und Start
der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
Der Auftraggeber schreibt den zu vergebenden Auftrag auf andere Weise (auf einer
eigene Website, mit schriftlichen Einladungen, etc.) aus, holt schriftliche (oder
mündliche) Angebote ein, prüft die eingelangten Angebote und lädt alle oder ausgewählte
Bieter (je nach den Bestimmungen der Ausschreibung) zur anschließenden Teilnahme
an der e-AUKTION zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung nach dem
Billigstbieterprinzip ein. Das billigste schriftliche (oder mündliche) Angebot ist
das Startangebot der e-AUKTION. Nach Durchführung der e-AUKTION hat der Auftraggeber
dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag zu erteilen.
Variante 3: Vergabeverfahren mit elektronischer Übermittlung der Ausschreibung an
ausgewählte Unternehmen über www.e-AUKTION.at und Start der e-AUKTION nach Angebotsabgabe
(ein Vorbehaltspreis ist möglich)
Der Auftraggeber lädt eine Ausschreibung für einen zu vergebenden Auftrag auf www.e-AUKTION.at
hoch und erfasst ausgewählte Unternehmer samt E-Mail-Adressen. Anschließend werden
per E-Mail über www.e-AUKTION.at die Ausschreibung und die generierte Auktionsordnung
an die ausgewählten Unternehmer übermittelt. Nach Start der e-AUKTION können die
eingeladenen Unternehmer mit den übermittelten Zugangsdaten auf www.e-AUKTION.at
verbindliche Angebote abgeben, womit sie die Ausschreibungsbedingungen akzeptieren.
Nach Durchführung der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten
Gebot den Auftrag zu erteilen.
Bei dieser Variante kann sich der Auftraggeber einen Maximalpreis (= Vorbehaltspreis)
vorbehalten, der den Bietern offengelegt wird. Wenn dieser Vorbehaltspreis nicht
unterboten wird, kommt kein Auftrag zustande.
Vergabeverfahren ohne vorherige Ankündigung, dass eine e-AUKTION durchgeführt wird:
Variante 4: Sofortiger Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
Der Auftraggeber hat bereits Angebote eingeholt und will nun eine e-AUKTION zur
Nachverhandlung der Angebotspreise durchführen. Dazu lädt der Auftraggeber über
www.e-AUKTION.at ausgewählte Bieter zur Teilnahme an der e-AUKTION ein. Die eingeladenen
Bieter können in der Folge auf www.e-AUKTION.at neue Gebote abgeben. Nach Ablauf
der e-AUKTION hat der Auftraggeber dem Bieter mit dem billigsten Gebot den Auftrag
zu erteilen.
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