Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION
Wie läuft eine formfreie e-AUKTION ab?
Mit der e-AUKTION ermitteln Sie das Angebot für die Zuschlagserteilung. Beachten
Sie, dass bei einer formfreien e-AUKTION die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
für öffentliche Auftragsvergaben nicht eingehalten werden!
Der Ablauf einer e-AUKTION hängt von der gewählten Variante ab. Mit oder ohne vorherige
Ausschreibung und Ankündigung der e-AUKTION werden Bieter zur Teilnahme an der e-AUKTION
und zur Abgabe von Geboten auf www.e-AUKTION.at eingeladen. Während der laufenden
e-AUKTION ist das jeweils aktuelle Billigstgebot in anonymisierter Form für den
eingeloggten Auftraggeber und die eingeloggten eingeladenen Bieter ersichtlich.
Die Identität der Teilnehmer wird bis zum Ende der e-AUKTION nicht bekannt gegeben,
um die e-AUKTION - etwa durch Absprachen - nicht zu gefährden.
Die e-AUKTION wird beendet
- zu dem in der Teilnahmeaufforderung angegebenen Zeitpunkt oder
- zu jenem in Punkt 1. bezeichneten Zeitpunkt zuzüglich einer "Verlängerung" von zehn
Minuten, sofern innerhalb der letzten zehn Minuten vor dem angesetzten Ende der
e-AUKTION zumindest ein gültiges Angebot abgegeben wird oder
- wenn der Auftraggeber die e-AUKTION aus sachlichen Gründen abbricht.
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