Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION

Wie läuft eine formfreie e-AUKTION ab?

Mit der e-AUKTION ermitteln Sie das Angebot für die Zuschlagserteilung. Beachten Sie, dass bei einer formfreien e-AUKTION die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes für öffentliche Auftragsvergaben nicht eingehalten werden!

Der Ablauf einer e-AUKTION hängt von der gewählten Variante ab. Mit oder ohne vorherige Ausschreibung und Ankündigung der e-AUKTION werden Bieter zur Teilnahme an der e-AUKTION und zur Abgabe von Geboten auf www.e-AUKTION.at eingeladen. Während der laufenden e-AUKTION ist das jeweils aktuelle Billigstgebot in anonymisierter Form für den eingeloggten Auftraggeber und die eingeloggten eingeladenen Bieter ersichtlich. Die Identität der Teilnehmer wird bis zum Ende der e-AUKTION nicht bekannt gegeben, um die e-AUKTION - etwa durch Absprachen - nicht zu gefährden.

Die e-AUKTION wird beendet
  1. zu dem in der Teilnahmeaufforderung angegebenen Zeitpunkt oder
  2. zu jenem in Punkt 1. bezeichneten Zeitpunkt zuzüglich einer "Verlängerung" von zehn Minuten, sofern innerhalb der letzten zehn Minuten vor dem angesetzten Ende der e-AUKTION zumindest ein gültiges Angebot abgegeben wird oder
  3. wenn der Auftraggeber die e-AUKTION aus sachlichen Gründen abbricht.

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