Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION
Wann kann eine formfreie e-AUKTION abgebrochen werden?
Ein formfreie e-AUKTION kann vom Auftraggeber aus sachlichen Gründen abgebrochen
werden. Der Auftraggeber hat die teilnehmenden Bieter unter Bekanntgabe der sachlichen
Gründe vom Abbruch einer laufenden e-AUKTION mittels E-Mail über e-AUKTION.at zu
verständigen.
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