Erläuterungen zur formfreien e-AUKTION

Wann kann eine formfreie e-AUKTION abgebrochen werden?

Ein formfreie e-AUKTION kann vom Auftraggeber aus sachlichen Gründen abgebrochen werden. Der Auftraggeber hat die teilnehmenden Bieter unter Bekanntgabe der sachlichen Gründe vom Abbruch einer laufenden e-AUKTION mittels E-Mail über e-AUKTION.at zu verständigen.


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