Liste der auf www.e-AUKTION.at veröffentlichten Auftragsbekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen

Folgende öffentliche Aufträge werden mit einer e-AUKTION vergeben:


 Derzeit gibt es keine auf www.e-AUKTION.at veröffentlichten Ausschreibungen.
 

Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in Österreich unterliegen bei der Vergabe von Aufträgen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006. Sie haben bestimmte Vergabeverfahren einzuhalten.

Mit dem Bundesvergabegesetz 2006 wurde für bestimmte Vergabeverfahren die Möglichkeit geschaffen, das Billigstangebot mit Hilfe einer elektronischen Auktion zu ermitteln.

Die e-AUKTION ist ein Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll, nach dem Billigstbieterprinzip. Es ist Teil eines Vergabeverfahrens, das nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote durchgeführt wird. Der Auktionsvorgang ähnelt dem bei bekannten Online-Auktionshäusern, die Preise werden aber nach unten geboten, man spricht deshalb auch von "reverse auctions".

Diese Methode zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung eignet sich bei der Vergabe von Leistungen, für die präzise Spezifikationen erstellt werden können. Für den Auftraggeber hat sie mehrere Vorteile: nach Angebotsöffnung wird vom billigsten Angebot ausgehend weiter nach unten geboten, es eröffnen sich neue Einsparungsmöglichkeiten. Gleichzeitig ist die Durchführung einer elektronischen Auktion durch den automatischen Ablauf sehr einfach und ohne großen Aufwand möglich. Für Auftragnehmer bieten sich durch öffentliche Ausschreibungen auf www.e-AUKTION.at zusätzliche Aufträge.

Wollen Sie über neue Ausschreibungen regelmäßig informiert werden?
Abonnieren Sie unseren N E W S L E T T E R