Liste der auf www.e-AUKTION.at veröffentlichten Auftragsbekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen
Folgende öffentliche Aufträge werden mit einer e-AUKTION vergeben:
Derzeit gibt es keine auf www.e-AUKTION.at veröffentlichten Ausschreibungen.
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Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in Österreich unterliegen bei
der Vergabe von Aufträgen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006. Sie haben
bestimmte Vergabeverfahren einzuhalten.
Mit dem Bundesvergabegesetz 2006 wurde für bestimmte Vergabeverfahren die Möglichkeit
geschaffen, das Billigstangebot mit Hilfe einer elektronischen Auktion zu ermitteln.
Die e-AUKTION ist ein Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt
werden soll, nach dem Billigstbieterprinzip. Es ist Teil eines Vergabeverfahrens,
das nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote durchgeführt wird. Der
Auktionsvorgang ähnelt dem bei bekannten Online-Auktionshäusern, die Preise werden
aber nach unten geboten, man spricht deshalb auch von "reverse auctions".
Diese Methode zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung eignet sich
bei der Vergabe von Leistungen, für die präzise Spezifikationen erstellt werden
können. Für den Auftraggeber hat sie mehrere Vorteile: nach Angebotsöffnung wird
vom billigsten Angebot ausgehend weiter nach unten geboten, es eröffnen sich neue
Einsparungsmöglichkeiten. Gleichzeitig ist die Durchführung einer elektronischen
Auktion durch den automatischen Ablauf sehr einfach und ohne großen Aufwand möglich.
Für Auftragnehmer bieten sich durch öffentliche Ausschreibungen auf www.e-AUKTION.at
zusätzliche Aufträge.
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